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Verkehrsbeschilderung/-Markierung schadhaft
Problem #15371
18.08.2024
Beschreibung
Seit Monaten ist hier kein Geschäft mehr ansässig. Deswegen sollte das Schild „Lieferzone“ und „eingeschränktes Halteverbot“ entfernt werden. Trotzdem ist darauf zu achten, dass Fahrzeuge beim Parken den vorgeschriebenen 3 m Abstand zur Kreuzung einhalten.
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Unterstützungen
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Status
in Bearbeitung, aktuell bei Fachdienst Verkehr-Sondernutzungen
Statusinformation
Das Anliegen wird geprüft.
voraussichtlicher Abschluss
12.10.2024
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